Welche Anhänger darf ich mit meinem Führerschein ziehen?
- Klasse B:
Mit einem Führerschein der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg in Verbindung mit einem leichten Anhänger ziehen. Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf 4250 kg nicht überschreiten.
Wenn man schwere Anhänger mit einem Führerschein der Klasse B ziehen will, das das Gesamtgewicht des Gespannes, also höchstzulässige Gesamtgewicht Anhänger + höchstzulässige Gesamtgewicht Zugfahrzeug, maximal 3500 kg betragen.
Zusätzlich darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht + Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den im Zulassungsschein eingetragene Wert überschreiten. - Klasse B mit Code 96:
Mit Klasse B + Code 96 darf man Fahrzeugkombinationen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (egal ob der gezogene Anhänger leicht oder schwer ist) ziehen. Zusätzlich darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den im Zulassungsschein eingetragene Wert überschreiten.
Der / die Fahrzeuglenker / in muss eine Zusatzausbildung (Theorie & Praxis) im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten absolvieren, eine Prüfung ist nicht erforderlich. Der Code 96 muss im Führerschein eingetragen werden. - Klasse BE:
Bei Führerscheinen der Klasse BE gelten folgende Richtlinien:
– Der Anhänger darf ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von max. 3500 kg aufweisen. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges + Anhänger darf 7500kg nicht überschreiten.
– Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den im Zulassungsschein eingetragenen Wert überschreiten.
– Führerscheine der Klasse BE die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, dürfen nach wie vor Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr 3500 kg ziehen. Auf dem Führerscheindokument wird dies nun mit dem Code 79.06. vermerkt. - Klassen CE und DE:
Mit einem Führerschein der Klassen CE und DE darf man alle Anhänger ziehen. - Klasse C1E:
Seit 19.01.2013 gilt: Das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist nicht mehr relevant. Somit können mit einem Führerschein der Klasse C1E Kombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 + schweren Anhänger gezogen werden, solange das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes 1200 kg nicht übersteigt.
Außerdem können schwere Anhänger in Kombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse D gezogen werden, solange das höchstzulässige Gesamtgewicht des Gespannes unter 12000 kg bleibt.
Was muss ich bei der Beladung meines Anhängers berücksichtigen?
Grundsätzlich müssen die Vorschriften über die Beladung gemäß §101 KFG eingehalten werden. Zusätzlich zur Beachtung des höchstzulässigen Gesamtgewichts und der Achsenlast ist besonders darauf zu achten, dass durch die Beladung die definierte Höchstgrenze für die Höhe eingehalten wird. Darüber hinaus darf das Ladegut die größte Länge des Fahrzeuges um max. ein Viertel der Länge des Fahrzeugs überschreiten. Außerdem muss die Ladung und einzelne Teile der Ladung so verwahrt werden bzw. so gesichert werden, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und niemanden gefährden. Bei Bedarf müssen zur Sicherung entsprechende Mittel z.B. Zurrgurte, Transportschutzkissen, rutschhemmende Unterlagen, Klemmbalken, etc. verwendet werden.
Wie oft muss ich mit meinem Anhänger das Pickerl machen?
Grundsätzlich muss das Pickerl jedes Jahr erneuert werden.
Bei neuen Anhängern gelten folgende Intervalle:
– Drei Jahre nach der Erstzulassung
– Zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
– Ein Jahr nach der zweiten Begutachtung
– danach jährlich
Wie schnell darf ich mit meinem Anhänger max. fahren?
Leichter Anhänger: 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraße, 100 km/h auf Autostraßen, 100 km/h auf Autobahn
Schwerer Anhänger (Klasse B): 50 km/h im Ortsgebiet, 80 km/h auf Freilandstraße, 100 km/h auf Autostraße, 100 km/h auf Autobahn
Schwerer Anhänger (Klasse BE / Code 96): 50 km/h im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstraße, 80 km/h auf Autostraße, 80 km/h auf Autobahn
Langgutfuhren: 50 km/h im Ortsgebiet, 50 km/h auf Freilandstraße, 70 km/h auf Autostraße, 70 km/h auf Autobahn
Welche Vorschriften muss ich erfüllen, bevor ich einen Anhänger ziehen darf?
- Anhängerkupplung:
Um überhaupt einen Anhänger ziehen zu können, benötigen Sie en Zugfahrzeug mit einer Anhängerkupplung. Sollte Ihr Fahrzeug keine Anhängerkupplung besitzen, kann diese in einer Fachwerkstätte montiert werden. Dies muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Zur Eintragung benötigen Sie folgende Unterlagen: Antragsformular, Typenschein oder Einzelgenehmigung, Werkstattbestätigung über fachgerechten Einbau, Bestätigung über max. Zug- und Deichsellast (= Stützlast), Bestätigung über Eigengewicht der Anhängerkupplung. Zuständige Behörden sind je nach Bundesland die Ämter der Landesregierung. - Blinkerkontrolleinrichtung:
Der / die Lenker / in muss vom Lenkerplatz aus erkennen, ob die Blinkleuchten des Fahrzeuges und die des mitgezogenen Anhängers ordnungsgemäß funktionieren. Kann die Funktion des Anhänger-Blinkers im Zugfahrzeug kontrolliert werden, ist keine zusätzliche Kontrolleinrichtung notwendig. Kann der / die Fahrer / in vom Lenkplatz aus den Blinker des Anhängers nicht kontrollieren, ist zumindest eine optische Kontrolleinrichtung für den Anhänger im Zugfahrzeug anzubringen. - Unterlegkeile:
Für jeden Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg muss mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden. - Sicherheitsverbindungen:
Diese aktivieren die Bremse des Anhängers, sollte er die Verbindung zum Zugfahrzeug verlieren. Sicherheitsverbindungen können z.B. eine Reißleine oder eine Sicherungskette sein. - Aufschriften:
An Anhängern (ausgenommen Wohnwägen) müssen an der rechten Außenseite, vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und unverwischbar das Eigengewicht des Anhängers, das höchstzulässige Gesamtgewicht, die höchstzulässige Stützlast und die höchstzulässige Nutzlast angeschrieben werden. - Versicherung:
Jeder KFZ-Anhänger in Österreich benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schadensfälle, die entstanden sind, wenn der Anhänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, z.B. bei Be- und Entladen des Anhängers. Schadensfälle, die passiert sind, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, werden von der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges gedeckt.