Ich brauche einen Anhänger - was muss ich tun?
Am Besten sehen Sie sich einfach mal auf unserer Webseite um und informieren sich über die verschiedenen Anhänger-Typen. Gerne können Sie uns auch anrufen, uns eine E-Mail schreiben oder gleich persönlich vorbeischauen – wir helfen Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch gerne weiter.
Welcher Anhänger passt zu mir?
Hier haben wir eine Übersicht, die Ihnen zeigt, welcher Anhänger welchen Nutzen erfüllt.
Was muss ich bei der Erstzulassung meines Anhängers beachten?
Bevor der Anhänger angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Folgende Unterlagen sind bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis des / der Antragstellers / in
- Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
- Versicherungsbestätigung
- Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
(die Kosten trägt der / die Antragssteller / in)
- Genehmigungsdokument / -nachweis
- bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- bei erneuerter Zulassung:
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument, welches bei der vorherigen Zulassung ausgestellt wurde
- bei Vertretung:
- schriftlicher Nachweis über die Vollmacht
- bei Leasing zusätzlich:
- Leasingbestätigung
- bei Firmenfahrzeugen zusätzlich:
- Kammerbestätigung (bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen) als Nachweis des Firmenstandortes
- Firmenbuchauszug (oder Gewerbeschein bei juristischen Personen) als Nachweis für den Firmensitz
- bei Vereinen:
- inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug
- bei erstmaliger Zulassung:
- Kosten
- Behördenanteil: € 119,80
- Bearbeitungsleistung: € 49,70
- Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,10
- Begutachtungsplakette: € 1,90
- Kennzeichentafeln: € 10,50
- Ablauf:
Nach der Vorlage der oben angeführten Dokumente muss der / die Antragssteller / in einen vorgefertigten Antrag unterschreiben. Danach wird eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Außerdem erhält der / die Antragssteller / in ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Dieses besteht aus Teil II der Zulassungsbescheinigung und dem mitgeführten Genehmigungsnachweis. Abschließend werden die jeweiligen Kosten vergütet und der / die Antragssteller / in erhält die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette.